Eine Maklerin oder ein Makler vermittelt die Immobilie an einen Investor. Dieser kauft das Haus oder die Wohnung. Im Grundbuch wird an erster Rangstelle für den oder die Bewohner ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauchrecht) eingetragen. Der Käufer wird juristischer Eigentümer, der Verkäufer bleibt wirtschaftlicher Eigentümer. Der Verkäufer erhält eine einmalige Summe: Sie setzt sich unter anderem aus dem Verkehrswert der Immobilie zusammen. Der Immobilienverkäufer erhält die Kaufsumme auf einmal, wobei der Betrag zumeist steuerfrei ist.