Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich nicht erst kurz vor Ablauf der Zinsbindung mit einer Anschlussfnanzierung zu befassen – also nicht erst, wenn ein Schreiben des bisherigen Darlehensgebers mit einem Verlängerungsangebot vorliegt. Besser ist es, sich einige Monate – oder gar Jahre – im Voraus mit dem Thema zu beschäftigen.
Sind die Zinsen zu diesem Zeitpunkt besonders niedrig und ist mit Erhöhungen in der Zukunft zu rechnen, kann ein Forward-Darlehen abgeschlossen werden. Mit diesem können Kredite bis zu 60 Monate vor der Auszahlung zu einem fixierten Zinssatz verlängert (prolongiert) werden. Üblich sind Vorzeit-Kredite, die mit einem Vorlauf von sechs oder zwölf Monaten geschlossen werden. Banken lassen sich diese langfristige Zinszusage mit einem etwas höheren Zins bezahlen. Wird beispielsweise die maximale Vorlaufzeit von 60 Monaten in Anspruch genommen, muss für die Zinssicherung mit einem Aufschlag von 0,025 bis 0,03 Prozent gerechnet werden. Dieser Prozentsatz kommt auf den regulären Sollzinssatz hinzu.
Im Übrigen gilt: Ist der Vertrag geschlossen, gibt es kein Zurück, egal wie niedrig beim Start der Forward-Vereinbarung der aktuelle Zins ist. Das Voraus-Darlehen tritt in Kraft, sobald die Zinsbindung des aktuellen Kreditvertrages ausläuft; es ersetzt ihn nicht. Stehen beispielsweise noch zwei Jahre aus, dann beginnt das Forward-Darlehen, etwa mit einer Zinsbindung über zehn Jahre, erst in zwei Jahren. Der Immobilieneigentümer hat also eine Zinsgarantie über zwölf Jahre ab Abschluss des Vorzeit-Darlehens.
Eine weitere Besonderheit dieser Darlehensform ist die zinsfreie Vorlaufzeit: Bei einem herkömmlichen Kredit werden bereits nach der Darlehenszusage Bereitstellungszinsen fällig. Dies betrifft vor allem Neubauvorhaben, wo der Betrag gemäß Baufortschritt in einzelnen Tranchen ausgezahlt wird. Bei Forward-Darlehen entfallen Bereitstellungszinsen. Stattdessen wird – wie geschildert – ein „Forward-Zuschlag“ auf den Zinssatz erhoben.